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Vom einfachen Bootsgasten zum Bootsführer

Bootsdienst

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) bildet interessierte Mitglieder zu qualifiziertem Fachpersonal in vielen Bereichen aus. Zur Ausbildung für den Wachdienst gehört das Bootswesen.

Eine Ausbildung im Bootswesen ist ein umfassender Bereich, der alles was mit Boot und Bootfahren zu tun hat, umfasst. Die Ausbildung geschieht in Theorie und Praxis und bringt je nach Interesse der Auszubildenden unterschiedliche Spezialisierungen hervor.

Die Ausbildung beginnt schon mit der Fachausbildung Wasserrettungsdienst, mit den Ausbildungsmodulen "Seemannschaft" und "Revierkunde". Neben den Kenntnissen des Einsatzreviers - besondere Gefahrenbereiche, Uferbeschaffenheit, Strömungsverhältnisse bei unterschiedlichen Wasserständen, Landungsmöglichkeiten, etc. - werden die Bootsgasten auch im Bereich Seemannschaft ausgebildet. Dabei lernen sie das "Aufklaren" der Boote für den Einsatzbereich, die Verwendung der seemännischen Knoten und auch die Pflege der Wasserfahrzeuge.

Die Zusammenarbeit an Bord spielt eine große Rolle. Erst wenn an Bord alles reibungslos funktioniert - Rüsten des Bootes, Ablegen, Einsatzvorbereitung während der Fahrt zum Unfallort, Zusammenarbeit bei der Hilfeleistung, Aufräumen nach dem Einsatz und wenn alle wieder Gesund vom Einsatz zurückgekommen sind und ohne weitere Schäden angelegt haben, hat die Seemannschaft gut funktioniert.

Nach diesen ersten Schritten in der Ausbildung im Bootswesen kann mit 18 Jahren und abgeschlossener Fachausbildung Wasserrettungsdienst die Ausbildung zum Bootsführer beginnen. In der Regel sind zu diesem Zeitpunkt schon die ersten Fahrstunden absolviert, sodass der Bootsführeranwärter auf die Zusatzausbildung für die Übernahme der Verantwortung auf einem Motorrettungsboot vorbereitet werden kann.

Die gesamte Mannschaft auf einem Motorrettungsboot (mindestens ein Bootsführer und ein Bootsgast) kennt im Einsatzfall die Aufgaben, die von der Absicherung von Veranstaltungen über technischen Hilfeleistungen bis zur Rettung von Personen vor dem Ertrinken reicht.

Auch können Bootsbesatzungen bei der Bergung von Sachgütern oder ertrunkenen Menschen angefordert werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Rettungs- oder Bergungstauchern, Feuerwehr oder Polizeikräften keine Seltenheit.

Ein erfahrener Bootsführer kann mit einer Zusatzausbildung auch im Wasserrettungszug des Katastrophenschutzes mitwirken. Versorgung und Evakuierung von Menschen in Überschwemmungsgebieten gehören dann mit zu seinen Aufgaben. Dabei sind oftmals besondere Gefahren wie starke Strömungen, Unterwasserhindernisse oder gefährliches Treibgut richtig einzuschätzen.

Als Ausbilder/Prüfer im Bootswesen ist Mann/Frau in der Ausbildung tätig und damit berechtigt, den richtigen Umgang mit Boot und Material zu lehren.

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