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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. findest du hier .
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1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Kraftfahrzeuge der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V.
Für Fahrten durch Nichtmitglieder, die Wartungszwecken dienen, sind die internen Regelungen nicht anzuwenden.
2. Vorschriften
Die geltenden rechtlichen Vorschriften insbesondere des Bundes (StVO) und des Landes (Verordnungen) und der DLRG (Bundesverband und Landesverband) sind einzuhalten.
3. Voraussetzungen
Die Bewerberin oder der Bewerber muss
a. zum Führen von Einsatzfahrzeugen entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften geeignet sein,
b. mindestens seit einem Jahr ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
c. in das Führen des jeweiligen Einsatzfahrzeuges eingewiesen worden sein,
d. in einer praktischen Fahrt ihre oder seine Befähigung nachgewiesen haben,
e. nachweisen, dass sie oder er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt,
f. ein Führungszeugnis vorlegen,
g. den Lehrgang Maschinist I der DLRG Hessen erfolgreich besucht haben.
4. Einweisung
Ziel der Einweisung ist die Befähigung zum sicheren Führen der Fahrzeuge. Inhalt, Umfang und Durchführung der Einweisung richten sich nach Anlage 1.
Die Einweisung obliegt der Leitung Einsatz.
Sie hat hierzu einweisungsberechtigte Personen zu bestimmen, die
a. das 26. Lebensjahr vollendet haben,
b. mindestens seit drei Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse BE oder höher sind,
c. Mitglied des Kreisverbands sind.
1. Einweisungsinhalt
Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:
1.1 Allgemeine Kenntnisse
1.1.1 Abfahrtkontrolle,
1.1.2 Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“,
1.1.3 Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen,
1.1.4 Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands),
1.1.5 Ladungssicherung,
1.1.6 Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung.
1.2 Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
1.2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
1.2.2 Rückwärtsfahren und Rangieren,
1.2.3 Rückwärts einparken.
1.3 Soweit die Fahrberechtigung auch Kombinationen umfassen soll, zusätzlich:
1.3.1 Anhänger an- und abkuppeln,
1.3.2 Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage,
1.3.3 Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen.
1.4 Bei der Einweisung zum Erwerb der großen Fahrberechtigung kommt das Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be- und Entladen hinzu.
1.5 Spezifische Hinweise
1.5.1 Hinweise zu Kommandos (Auf- und Absitzen)
1.5.2 Hinweise zur Nutzung des Funks (z.B. BOS-Funk immer einschalten)
1.5.3 Hinweise zur Nutzung des Abblendlichts (grundsätzlich an)
1.5.4 Hinweise zu Elektrik/Ladeerhaltung
1.5.5 Hinweise zum Verhalten im Schadensfall (Rücksprache und Ansprechpartner, Versichung, keine eigenmächtigen Reperaturen)
1.5.6 Aufklärung notwendigen Teilnahme an der jährlichen Unterweisung
2. Einweisungsumfang
Die Einweisung besteht aus mindestens einer Einheit zu 30 Minuten inklusive Fahrt durch den Bewerber oder die Bewerberin.
3. Umfang und Durchführung der Einweisung sind zu dokumentieren.
Die Leitung Einsatz benennt folgende einweisungsberechtigte Personen:
Marius Müller, Steffen Reichhardt, Tim Siebert
Siehe auch:
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt verbindlich für alle Kraftfahrzeuge die einer Einheit angehören, deren Träger der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. ist, das betrifft insbesondere KV-eigene Fahrzeuge, Landesfahrzeuge und Fahrzeuge nachgeordneter Gliederungen (Sonder-Kfz etc.).
Diese Richtlinie gilt auch als dringende Empfehlung für alle weiteren Kraftfahrzeuge im Kreisverband, die keiner Einheit des Kreisverbands angehören (z.B. keine Sonder-Kfz).
2. Vorschriften
Die geltenden rechtlichen Vorschriften insbesondere des Bundes, des Landes, der DLRG (Bundesverband und Landesverband) und zur Unfallverhütung sind einzuhalten.
3. Ausstattung
Die Fahrzeuge müssen zusätzlich zur regulären Ausstattung mit folgendem Material ausgestattet sein:
a. mindestens ein BOS-Funkgerät nach Stand der Technik
b. mindestans ein Gerät für den DLRG-Betriebsfunk nach Stand der Technik
c. Merkblatt Einsatz-2023-03 – Unterlagen KatS-Fahrzeuge und Sammelpunkte
d. Kartenmaterial Sammelpunkt Ost
e. Kartenmaterial Streckenatlas Main Teil I (2019) Blatt 13 bis 19
f. Ansprechpartner und Funkrufnamenplan erw. Wasserrettungsgruppe Kreis OF
Die Leitung Einsatz empfiehlt ausdrücklich Fahrzeugbeschaffungen mit dem Kreisverband abzustimmen.
Grundsätzlich ist festzuhalten:
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