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Infos zu Fahrzeugen (Regeln, Ausstattung, Beschaffung) für Mitarbeitende und Gliederungen

Zentraler Kontakt Einsatz

Unfall- und Schadensmeldungen

Führung von Kraftfahrzeugen des Kreisverbands

Richtlinie zur Führung von Kraftfahrzeugen der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Kraftfahrzeuge der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V.
Für Fahrten durch Nichtmitglieder, die Wartungszwecken dienen, sind die internen Regelungen nicht anzuwenden.

2. Vorschriften

Die geltenden rechtlichen Vorschriften insbesondere des Bundes (StVO) und des Landes (Verordnungen) und der DLRG (Bundesverband und Landesverband) sind einzuhalten.

3. Voraussetzungen

Die Bewerberin oder der Bewerber muss
a. zum Führen von Einsatzfahrzeugen entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften geeignet sein,
b. mindestens seit einem Jahr ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
c. in das Führen des jeweiligen Einsatzfahrzeuges eingewiesen worden sein,
d. in einer praktischen Fahrt ihre oder seine Befähigung nachgewiesen haben,
e. nachweisen, dass sie oder er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt,
f. ein Führungszeugnis vorlegen,
g. den Lehrgang Maschinist I der DLRG Hessen erfolgreich besucht haben.

4. Einweisung

Ziel der Einweisung ist die Befähigung zum sicheren Führen der Fahrzeuge. Inhalt, Umfang und Durchführung der Einweisung richten sich nach Anlage 1.

Die Einweisung obliegt der Leitung Einsatz.
Sie hat hierzu einweisungsberechtigte Personen zu bestimmen, die
a. das 26. Lebensjahr vollendet haben,
b. mindestens seit drei Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse BE oder höher sind,
c. Mitglied des Kreisverbands sind.

Anlage 1 - Einweisung

1. Einweisungsinhalt
Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:
1.1 Allgemeine Kenntnisse
1.1.1 Abfahrtkontrolle,
1.1.2 Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“,
1.1.3 Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der  Fahrzeugabmessungen,
1.1.4 Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands),
1.1.5 Ladungssicherung,
1.1.6 Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues  Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung.
1.2 Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
1.2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
1.2.2 Rückwärtsfahren und Rangieren,
1.2.3 Rückwärts einparken.
1.3 Soweit die Fahrberechtigung auch Kombinationen umfassen soll, zusätzlich:
1.3.1 Anhänger an- und abkuppeln,
1.3.2 Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage,
1.3.3 Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen.
1.4 Bei der Einweisung zum Erwerb der großen Fahrberechtigung kommt das Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be- und Entladen hinzu.
1.5 Spezifische Hinweise
1.5.1 Hinweise zu Kommandos (Auf- und Absitzen)
1.5.2 Hinweise zur Nutzung des Funks (z.B. BOS-Funk immer einschalten)
1.5.3 Hinweise zur Nutzung des Abblendlichts (grundsätzlich an)
1.5.4 Hinweise zu Elektrik/Ladeerhaltung
1.5.5 Hinweise zum Verhalten im Schadensfall (Rücksprache und Ansprechpartner, Versichung, keine eigenmächtigen Reperaturen)
1.5.6 Aufklärung notwendigen Teilnahme an der jährlichen Unterweisung

2. Einweisungsumfang
Die Einweisung besteht aus mindestens einer Einheit zu 30 Minuten inklusive Fahrt durch den Bewerber oder die Bewerberin.

3. Umfang und Durchführung der Einweisung sind zu dokumentieren.

Anlage 2 - Einweisungberechtigte Personen

Die Leitung Einsatz benennt folgende einweisungsberechtigte Personen: 

Marius Müller, Steffen Reichhardt, Tim Siebert

Anlage 3 - Hinweise

Siehe auch:

Ausstattung der DLRG-KatSchutz-Fahrzeuge im Kreis

Richtlinie zur Ausstattung von Katastrophenschutz-Fahrzeugen der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. und nachgeordneter Gliederungen

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt verbindlich für alle Kraftfahrzeuge die einer Einheit angehören, deren Träger der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. ist, das betrifft insbesondere KV-eigene Fahrzeuge, Landesfahrzeuge und Fahrzeuge nachgeordneter Gliederungen (Sonder-Kfz etc.).
Diese Richtlinie gilt auch als dringende Empfehlung für alle weiteren Kraftfahrzeuge im Kreisverband, die keiner Einheit des Kreisverbands angehören (z.B. keine Sonder-Kfz).

2. Vorschriften

Die geltenden rechtlichen Vorschriften insbesondere des Bundes, des Landes, der DLRG (Bundesverband und Landesverband) und zur Unfallverhütung sind einzuhalten.

3. Ausstattung

Die Fahrzeuge müssen zusätzlich zur regulären Ausstattung mit folgendem Material ausgestattet sein:
a. mindestens ein BOS-Funkgerät nach Stand der Technik
b. mindestans ein Gerät für den DLRG-Betriebsfunk nach Stand der Technik
c. Merkblatt Einsatz-2023-03 – Unterlagen KatS-Fahrzeuge und Sammelpunkte
d. Kartenmaterial Sammelpunkt Ost
e. Kartenmaterial Streckenatlas Main Teil I (2019) Blatt 13 bis 19
f. Ansprechpartner und Funkrufnamenplan erw. Wasserrettungsgruppe Kreis OF

Fahrzeugbeschaffungen

Die Leitung Einsatz empfiehlt ausdrücklich Fahrzeugbeschaffungen mit dem Kreisverband abzustimmen.

Grundsätzlich ist festzuhalten:

  • BITTE erst mit dem Kreisverband sprechen, dann beschaffen.
  • Der KV ist Träger der Katastrophenschutzeinheit. Einsatz- und Sonderfahrzeuge (KFZ mit Blaulicht etc.) dürfen nur ausschließlich nach Genehmigung des KV und zuständigen Behörde beschafft werden.
  • Es gelten die Richtlinien der DLRG insbesondere hinsichtlich des Corporate Designs und des Fahrzeugausbaus (Funk etc.).
  • Es wird empfohlen, geländefähige Fahrzeuge entsprechend der DIN EN 1846 Kategorie 2 zu beschaffen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Katastrophenschutz eingesetzt wird oder nicht. Folgende Punkte sind insbesondere zu beachten: Anhängerkupplung- und last, Allradantrieb, Watttiefe, Steigfähigkeit, Bodenfreiheit und Höhe.

Einheiten und Fahrzeuge

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