Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Infos zur Teilnahme an Lehrgängen für Mitarbeitende

im Ressort Einsatz im DLRG KV Offenbach-Land e.V.

„Wir sorgen für die Qualifizierung unserer Mitglieder als Grundlage für die gemeinsame Aufgabenerfüllung.“ – Leitbild der DLRG

Der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. fördert aktiv die Bildung und Qualifizierung seiner Mitarbeitenden und Mitglieder, möchte sie dabei unterstützen und dankt allen, die sich ehrenamtlich im Kreisverband engagieren. Die Begriffe Lehrgang und Seminar werden hier synonym verwendet. Für Fragen steht die Leitung Einsatz gerne zur Verfügung.

  1. Voraussetzungen
  2. Ablauf der Teilnahme an einem Lehrgang
  3. Anmeldung und Ausschreibungen
  4. Lehrgangsliste für Kostenübernahme
  5. Regelungen für Lehrgänge im Kreisverband

Zentraler Kontakt Einsatz

Jahresplan

1 Voraussetzungen

Der DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. übernimmt die Kosten für Lehrgänge von

  • Mitgliedern und Beauftragten des Vorstands,
  • Helferanwärterinnen und Helferanwärter des KatS
  • verpflichteten Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und

insofern die Lehrgänge zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden und der festgelegte Ablauf eingehalten wird.

1.1 Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz

Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz sind Personen die sich für den Katastrophenschutz des Land Hessens im DLRG Kreisverband Offenbach-Land e.V. verpflichtet haben. Sie sind die Einsatzkräfte der Erweiterten Wasserrettungsgruppe. Die Verpflichtung ist gegenüber dem Kreisverband der für die Katastrophenschutzeinheit zuständig ist. Mitglied sind die Helferinnen und Helfer in ihren Gliederungen vor Ort.

Verpflichtet werden kann nach Abschluss der sogenannten MAPI 811, "Musterausbildungsplan 811 für die Grundausbildung der Einheiten der Wasserrettung im Katastrophenschutz des Landes Hessen (KatS-Grundausbildung)", verlinkt unter:
kv-offenbach-land.dlrg.de/einsatz/helfer

1.2 Helferanwärterinnen und Helferanwärter des KatS

Als Helferanwärterinnen und Helferanwärter in Wasserrettungseinheiten des KatS bezeichnen wir Personen, die ihre Bereitschaft zur Verpflichtung erklärt haben, d.h. zu einer Verpflichtung angemeldet sind und folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Maximalalter 67 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  • 811 M1 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • 811 M2 Erste-Hilfe-Ausbildung (312)
  • 811 M3 Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710)
  • 811 M4 Basisausbildung Einsatzdienste (401)

Diese Personen unterstützen wir auf ihrem Weg und übernehmen Kosten für die notwendigen Lehrgänge (811 M1 DRSA Silber und 811 M2 Erste Hilfe ausgenommen).

2 Ablauf der Teilnahme an einem Lehrgang

Nr.

Aufgabe

Verantwortlich

1

Prüfung:

  1. Benötige ich den Lehrgang zur Aufgabenerfüllung?
  2. Wird dieser ggf. im eigenen Kreisverband oder Landesverband (günstiger) angeboten?
  3. Erfülle ich alle Voraussetzungen nach Prüfungsordnung?
  4. Erfülle ich alle Voraussetzungen nach Ausschreibung?

Teilnehmer*in

3

Seminarmeldung KVOFL: wasserrettung.cloud/apps/forms

Teilnehmer*in

4

Anmeldung zum Lehrgang

Teilnehmer*in

5

  1. Freigabe der Seminarmeldung
  2. Gliederungsbestätigung
  3. Kostenübernahmeerklärung
  4. ggf. Anfrage Freistellung, Materialbereitstellung, Übungen

Leitung Einsatz

6

Teilnahme am Lehrgang

 

7

Seminabschlus KVOFL: wasserrettung.cloud/apps/forms

Teilnehmer*in

8

Prüfung des Teilnahmenachweises und Bezahlung der Rechnung

Schatzmeister

4 VORLÄUFIGE Lehrgangsliste für Kostenübernahme

DIE LISTE IST VORLÄUFIG UND MUSS NOCH DURCH DEN VORSTAND VERABSCHIEDET WERDEN!

Folgende Seminare werden vom KV OF-Land für Helferinnen und Helfer im KatS entsprechend der Regelungen übernommen:

  • Medizin
    • 331 San A - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 332 San B - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 341 San-Fobi - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
  • Wasserrettungsdienst
    • 401 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 402 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 403 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 404 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 405 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 411 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 412 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 421 Führung - mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
  • Bootswesen
    • 5XX Boot Vorbereitungslehrgang - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 511 DLRG BF A - mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
  • Tauchen
    • 612 ET1 - im LV Hessen
    • 613 ET2 - im LV Hessen
    • 631 TaEF - mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
    • 641 Siganlmann - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 6XX - Weitere auf Anfrage mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
  • Funk
    • 715 BOS - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 721 UBI - auf Anfrage, sofern dienstlich erforderlich
    • 7XX - Weitere auf Anfrage mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
  • Katastrophenschutz/ÖGA
    • 811 Helfergrundausbildung - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 812 - im KV oder im LV Hessen auf Anfrage
    • 8XX - Weitere auf Anfrage mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
  • Strömungsrettung
    • 1011 SR 1 - im LV Hessen
    • 1012 - auf Anfrage mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
    • 1021, 1022, 1023, 1025 - im LV Hessen
    • 1028 SR2 - mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen
    • 10XX - Weitere auf Anfrage mit Befürwortung der Leitung Einsatz KV im LV Hessen

PO/Nummer nachschauen: dlrg-abzeichen.de bzw. dlrg.net/apps/dokumente

5 Regelungen für Lehrgänge im Kreisverband

Fahrtkosten werden nur auf Antrag im Voraus nach Einzelprüfung übernommen.

Reihenfolge der Berücksichtigung der Teilnehmenden

  • Mitglieder und Beauftragten des Vorstands
  • Verpflichtete Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz
  • Helferanwärterinnen und Helferanwärter des KatS
  • Mitglieder im Kreisverband
  • Sonstige

Unentschuldigtes Fehlen und fehlende Voraussetzungen

Bei unentschuldigtem Fehlen und Nicht-Teilnahme wegen fehlender Voraussetzungen werden 25 € Verpflegungspauschale pro Tag direkt der jeweiligen Person in Rechnung gestellt.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.